Mit 1. Mai 2013 trat das Bundes-, Kinder- und Jugendhilfegesetz (B-KJHG 2013) in Kraft.
§ 37 B-KJHG, das unmittelbar in allen Bundesländern seit diesem Zeitpunkt gilt und anzuwenden ist, regelt die Vorgehensweise der „Mitteilungen bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung“ (in der Praxis auch als sogenannte „Meldepflicht“ bezeichnet). Diese gesetzliche Bestimmung ist in Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit in verschiedenen Berufsgruppen verpflichtend anzuwenden, die im Kontext mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – sei es in kontinuierlichen Betreuungs- und Beratungssituationen oder beispielsweise in einem Ferienlager u.Ä.
Obwohl diese Bestimmung seit einigen Jahren schon geltendes Recht und somit Berufspflicht ist, besteht unter Praktiker/innen ein anhaltender Bedarf an Information und fachlicher Auseinandersetzung für die Umsetzung in die Praxis.
Mitzubringen:
Beispiele sowie Fragestellungen aus der Praxis, Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Thema
Ziele:
- Es soll ein Überblick über die rechtliche Situation geschaffen werden. Nachfolgend auf diesen rechtlichen Input soll in Form von interaktiver Auseinandersetzung und Diskussion der praktische Umgang und die Umsetzung im beruflichen Alltag thematisiert werden. Fragestellungen der TeilnehmerInnen sowie Einbringung von Fallbeispielen aus der Praxis sollen die Möglichkeit bieten, Handlungskompetenzen im Berufsalltag zu vermitteln und zu stärken.
- Außerdem sollen praktische Vorgehensweisen und Handlungsabläufe in diesem Zusammenhang erörtert werden, um einen fachlich fundierten Ablauf und Informationsfluss zum Handeln in derartigen Fällen angesprochen und erarbeitet werden.
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Zielgruppe:
Sämtliche Fachkräfte und Berufsgruppen, die im Rahmen von Fachbetreuung, Fachberatung, Therapie und Tagesbetreuung mit Minderjährigen zu tun haben, wie Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Therapie, Medizin, Tages- und Hortbetreuung, Beratung, Pflege
NEUER Termin: Do., 21. November 2024 09 - 17 Uhr (8 UE) online über Zoom